FAQs

Häufig gestellte Fragen

Was Sie schon immer über die Schule und alle Ausbildungen wissen wollten.

Häufige Fragen von Bewerber:innen des OSZ BW1:

  • Benötige ich einen bestimmten MSA-Durchschnitt für die Aufnahme in die zweijährige Fachoberschule (FOS)?

    Die MSA-Jahrgangsnoten dürfen in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch max. 10 Punkte betragen.

  • Wie kann ich mich für die einzelnen Bildungsgänge anmelden?

    Sie können sich sofort anmelden:

    Zur Online-Anmeldung

  • Bis wann erhalte ich Bescheid, wenn ich als Schüler:in am OSZ Bürowirtschaft 1 angenommen werde?

    Zulassungsschreiben werden vor der Sommerferien verschickt. Es werden keine Absagen verschickt. Gegebenenfalls gibt es eine Warteliste.

  • Ist das OSZ Bürowirtschaft 1 behindertengerecht ausgestattet?

    Ja, die beiden Standorte im Ostpreußendamm 40 und in der Florastraße 13 sind behindertengerecht ausgestattet.

  • Welche Bildungsgänge bieten digitale Klassen an?

    Die dualen Ausbildungsberufe Kaufleute für Büromanagement und Kaufleute für Dialogmarketing verfügen über digitale Klassen.

    Auch das (Fach-) Abitur kann in einer digitalen Klasse erworben werden.

  • Welches Endgerät benötige ich für den Unterricht in den digitalen Kassen?

    Es ist ein mobiles, Windows basiertes, digitales Endgerät  erforderlich. Hier finden Sie genauere Informationen zu den zu verwendenen Geräten in den digitalen Klassen in den dualen Berufsausbildungen  im Büromanagement  und im Dialogmarketing sowie in der zweijährigen Fachoberschule für Wirtschaft.

  • Erhalte ich eine Ausbildungsvergütung?

    Auszubildende in den dualen Ausbildungsberufen erhalten durch Ihren Ausbildungsbetrieb eine angemessene Vergütung.


    Schüler:innen der vollzeitschulischen Bildungsgänge erhalten keine Bezahlung. Alle vollzeitlichen Bildungsgänge können nach dem Berufsbildungsförderungsgesetz (BAFÖG) gefördert werden. 

  • Muss ich Schulgeld bezahlen?

    Nein, für alle Ausbildungen und Bildungsgänge muss kein Schulgeld bezahlen. Es fallen allerdings Gebühren für Unterrichtsmaterialien an (5 € pro Halbjahr). Sollten Sie Sozialleistungen (BaföG, Bürgergeld, etc.) erhalten , sind Sie von der Gebühr befreit.

Häufige Fragen von Schüler:innen des OSZ BW1:
  • Wie sind die Unterrichtszeiten?

    1. Block:       8:00 Uhr bis   9:30 Uhr

    2. Block:       9:50 Uhr bis 11:20 Uhr

    3. Block:     11:50 Uhr bis 13:20 Uhr

    4. Block:     13:35 Uhr bis 15:05 Uhr

    5. Block:     15:15 Uhr bis 16:45 Uhr

  • Wo finde ich die aktuellen Stundenpläne bzw. Vertretungen?

    Vertretungen und andere Änderungen der Unterrichtsorganisation finden Sie auf dem digitalen Brett der Schule. Darüber hinaus können Sie Ihren aktuellen Stundenplan, Vertretungen bzw. Änderungen der Unterrichtsorganisation über die DAVINCI-App über Ihr Smartphone abrufen. Die Zugangsdaten erhalten Sie von Ihren Klassenleitungen. Hier können Sie sich bei DAVINCI einloggen.


  • Wie melde ich mich krank?

    Können Schüler:innen wegen Krankheit oder sonstiger unvorhergesehener wichtiger Gründe nicht am Unterricht teilnehmen, so sind die Erziehungsberechtigten bzw., wenn sie volljährig sind, die/der Schüler:in verpflichtet, die klassenleitende Lehrkraft davon spätestens am dritten Tag schriftlich in Kenntnis zu setzen. Hierzu können auch das Fax, E-Mail oder der Postweg genutzt werden. Im Falle einer Erkrankung von mindestens drei Tagen wird eine ärztliche Bescheinigung benötigt. Eine verspätete Abgabe führt automatisch zur unentschuldigten Fehlzeit. Im Falle gehäufter Fehlzeiten wird eine Attestauflage ab dem ersten Tag erteilt.

  • Wie kann ich Bafög beantragen?

    Um BAFÖG beim Bezirksamt zu beantragen benötigen Sie den Antrag auf Ausbildungsförderung und füllen dieses aus. Gerne helfen Ihnen beim Ausfüllen unsere Lehrer:innen und Sekretär:innen.

  • Wo erhalte ich den Antrag für Kindergeld?

    Kindergeld kann bei der jeweiligen Familienkasse Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden, indem Sie den Schnelleinstieg für den Kindergeld-Antrag ab Geburt oder den Kindergeld-Antrag ab 18 verwenden.

    Schüler:innen, die die Berufsfachschule, FOS, BOS, FO, besuchen, benutzen bitte die folgende Schulbescheinigung zum Nachweis bei der Famlienkasse Berlin-Brandenburg.

    Schüler:innen, die eine betriebliche Ausbildung absolvieren, benutzen bitte folgendes Formular zum Nachweis bei der Famlienkasse Berlin-Brandenburg.

  • Wie kann ich das VBB-Ticket erhalten?

    Ein Antragsformular für das VBB-Ticket sind in den jeweiligen Abteilungssekretariaten erhältlich oder hier. Gerne helfen Ihnen beim Ausfüllen Ihre Klassenlehrer:innen bzw. Sekretär:innen der Abteilungen.

  • Gibt es eine Probezeit?

    In vollzeitschulischen Bildungsgängen ist das erste Halbjahr die Probezeit.

    In dualen Ausbildungsgängen beträgt die Probezeit ein bis vier Monate und wird durch den Ausbildungsbetrieb festgelegt.

  • Kann IBA wiederholt werden?

    Grundsätzlich nein, nur mit Ausnahmegenehmigung der Schulaufsicht. 

  • Kann ich meinen Abschluss (MSA/Abitur) bei Wiederholung verbessern?

    Nein.

  • Wo finde ich die Ferientermine?

    Die aktuellen Ferienzeiten finden Sie hier.

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